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Supervision

Für Menschen die mit anderen Menschen arbeiten:

wie z.B. Erzieherinnen, Lehrerinnen, Ärztinnen, Heilpraktikerinnen, Psychotherapeutinnen, Sozialarbeiterinnen, Pfarrerinnen, Frauen in Führungspositionen……

Für alle Menschen, die mit anderen Menschen arbeiten ist Supervision unerlässlich. Oftmals gehen uns Konflikte, eigene und fremde Ansprüche und Anforderungen aus dem Arbeitsleben so unter die Haut, dass wir uns überfordert fühlen und sogar krank daran werden. Burnout und stressbedingte Erkrankungen sind häufig die Folge von nicht verarbeiteten beruflichen Anspannungen.

Wir brauchen, um uns körperlich und seelisch gesund zu erhalten, Raum und Zeit, in dem wir uns unseren Gefühlen und Reaktionen im Zusammenhang mit unserer täglichen Arbeit stellen können.

Indem wir über unsere Arbeit und uns selbst in Ruhe reflektieren, finden wir Abstand und eine neue Ordnung, die uns dabei hilft unsere tägliche Arbeit besser zu bewältigen.

Einzel-, Gruppen-, Leitungs-  und Teamsupervision sind möglich, sowohl in Ihrer Einrichtung (Kindergarten, Schule, Arbeitsstelle) als auch in meiner Praxis

Termine und Kosten auf Anfrage

 

 

Lehrtherapie Gestalt

Für Menschen, die sich in einer Fort- oder Weiterbildung in Gestalttherapie befinden, ist eine Lehrtherapie bei anerkannten Lehrtherapeutinnen vorgeschrieben.

In der Regel sind 60 – 100 Stunden Lehrtherapie für den Abschluss als Gestaltberaterin/Gestalttherapeutin erforderlich.

Die Lehrtherapie ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und dient dazu

  •  die Gestalt-Methode in der Einzelstunde zu erfahren

  •  eigene psychische Prozesse wahrzunehmen und zu bearbeiten

  •  unbewusste und unverarbeitete eigene Anteile bewusst zu machen

  •  eigene Lern- und Veränderungsprozesse während der Aus- und Weiterbildung auf dem Hintergrund der Gestalttheorie zu reflektieren.

Supervision Gestalt

Für Ausbildungskandidaten in Gestaltberatung und Gestalttherapie ist die begleitende Supervision ihrer Arbeit mit Klienten bei hierfür qualifizierten Gestalttherapeuten vorgeschrieben.

In der Regel sind 40-60 Stunden Supervision der beratenden und/oder therapeutischen Arbeit mit Klienten erforderlich um ein Abschlusszertifikat als Gestaltberaterin/ Gestalttherapeutin zu erhalten.

Die Supervision der Gestaltarbeit mit Klienten dient dazu

  •  die eigene Arbeit zu reflektieren

  •  Unterstützung und Begleitung zu erhalten

  •  eigene Anteile und Probleme zu erkennen und zu lösen, um sie nicht auf die  Klienten zu projizieren.

Die Supervision kann in Kleingruppen, zusammen mit anderen Ausbildungskandidaten oder in Einzelstunden erfolgen.

Max. 5 Teilnehmerinnen für eine Supervisionsgruppe

Termine und Kosten auf Anfrage

 

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Stand: 18. Januar 2009